Tatsächlich gibt es auch im Zusammenhang mit Engelstrompeten verschiedene Versicherungsthemen, die bedacht werden können. So soll es beispielsweise schon vorgekommen sein, dass sich Nachbarn über intensiven "Gestank" beschwert und mit einem Rechtsstreit gedroht haben (Rechtsschutzversicherung).

Besitzer eines modernen Gewächshauses wissen manchmal nicht, dass dieses standardmäßig nicht gegen Feuer-, Blitzschlag- oder Sturmschäden versichert ist. In einigen Gebäudeversicherungen ist ein solcher Einschluss (teilweise gegen Zusatzbeitrag) möglich. Eine Versicherung macht natürlich nur Sinn, wenn das Gewächshaus auch einen gewissen Wert hat, den es zu versichern lohnt.

Etwas weiter her geholt ist der Gedanke an Hausratversicherungen, denn Engelstrompeten werden typischerweise nicht im Haus aufbewahrt. Selbst, wenn Sie mal aufgrund eines Feuers oder ähnlich untergehen sollten, ist der Wert der Pflanzen in der Regel nicht so hoch, als dass man nur deswegen über eine Hausratversicherung nachdenken würde.

Wichtig ist ein guter Haftpflichtschutz für berufliche Gärtner, Gärtnereibetriebe oder sonstige Dienstleister in diesem Zusammenhang. Privatpersonen benötigen in Bezug auf Gartenarbeit nur eine Privathaftpflicht für Gefälligkeitsschäden (Stichwort zum Beispiel: kostenloses Helfen bei einem Freund). Für Betriebe oder selbstständig Tätige reicht eine Privathaftpflicht jedoch nicht aus. In diesem Fall wird eine Haftpflichtversicherung benötigt, die alle Schäden an Dritten abdeckt, wenn man zum Beispiel Pflanzen ausliefert und dabei beim Kunden etwas beschädigt (zahlreiche un-/wahrscheinliche Schadenbeispiele sind denkbar).